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Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen
Berufsgrundschuljahr Ernährung und Hauswirtschaft
Aufnahmevoraussetzungen
Das Berufsgrundschuljahr richtet sich an Jugendliche, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (10 Jahre) und damit mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht haben.
Ziel der Ausbildung
Vorrangiges Ziel der Ausbildung im Berufsgrundschuljahr ist die Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt. Die Schülerinnen und Schüler sollen fachlich und sozial befähigt werden, nach dem Besuch des BGJ ein Ausbildungsverhältnis zu beginnen.
Berufliche Perspektiven
Der erfolgreiche Abschluss des Berufsgrundschuljahres kann bei einer sich anschließenden Ausbildung im selben Berufsfeld (z. B. als Hauswirtschafter/in) auf das erste Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Im Bildungsgang sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeiten entwickeln, sich in den Berufen des Berufsfeldes zu orientieren, um eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Sie erlangen eine berufliche Grundbildung und die Voraussetzungen, um in einem entsprechenden Betrieb als qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig zu werden.
Organisation
Die Ausbildung im Berufsgrundschuljahr dauert ein Jahr in Vollzeitform. Sie umfasst in der Regel 34 Wochenstunden Unterricht, die in einen praktischen und einen schulischen Teil gegliedert sind.
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich:
Praxis und Theorie in den Fächern
- Dienstleistung
- Produktion
Wirtschafts- und Betriebslehre
Mathematik
Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch / Kommunikation
Religionslehre
Sport / Gesundheitsförderung
Politik / Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
Datenverarbeitung
Die Ausbildungsinhalte sind wegen der Anrechenbarkeit dabei ähnlich den Inhalten des ersten Ausbildungsjahres der gewählten Fachrichtung (berufsfeldbreite Grundbildung).
Praktikum
Im Rahmen des Schuljahres wird ein mehrwöchiges Praktikum in einem einschlägigen Unternehmen durchgeführt.
Abschluss
Je nach Eingangsqualifikation ist der Erwerb folgender Abschlüsse möglich:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei Erreichen von mindestens befriedigenden Leistungen im Durchschnitt in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik
Berechtigung
Bei erfolgreichem Abschluss wird eine berufliche Grundbildung zuerkannt. Diese wird
- als erstes Ausbildungsjahr zur Ausbildung als Hauswirtschafter/in anerkannt
- als erstes Ausbildungsjahr zur Ausbildung in anderen Berufen des Berufsfeldes Ernährung und Hauswirtschaft anerkannt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei den Ansprechpartnerinnen Frau Cappendell und Frau Kroos.



