Holzmechaniker / Holzmechanikerin
Aufnahmevoraussetzungen :
In die Fachklasse werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin befinden. In Einzelfällen können auch Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen werden, soweit ein berechtigtes Interesse am Unterricht der Fachklasse besteht. |
Abschluss :
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| Die Fachklasse vermittelt Schülerinnen und Schülern in einem Berufsausbildungsverhältnis zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin den schulischen Teil der Berufsausbildung (Grund- und Fachbildung) gemäß § 1 Abs. 5 BBiG verbunden mit dem Berufsschulabschluss. Der Berufsschulabschluss entspricht dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Der Erwerb des Sekundarabschlusses I – Fachoberschulreife – wird ermöglicht. Unterrichtszeiten :Der Unterricht findet in Blockform statt. Die aktuellen Blockzeiten finden Sie
Unterrichtsinhalte :Der Unterricht ist in 12 Lernfelder strukturiert. Pro Unterrichtsblock wird jeweils 1 Lernfeld erarbeitet. Eine Übersicht der 12 Lernfelder finden Sie
Zeugnisse :Zeugnisse werden am Ende eines Schuljahres ausgestellt. Im dritten Ausbildungsjahr zusätzlich am Ende des 1. Halbjahres. Das Zeugnis enthält Noten in folgenden Fächern : I. Berufsbezogener Lernbereich :
II. Berufsübergreifender Lernbereich :
Prüfungen :
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Ansprechpartner :
Peter Hinkel (Bildungsgangleiter), Horst Ascher, Doris Braun, Kai Wiegmann
Telefon : 02521-912-0 e-mail : p.hinkel(at)bkbmail.de
weitere Informationen :
Dass Schulministerium NRW bietet auf seiner homepage weitere Informationen rund um die Ausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin.
Eine Kurzbeschreibung des Berufes bietet das BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit :






