Berufsorientierungsjahr Technik
Ziel der Ausbildung
Das Berufsorientierungsjahr dient der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Berufsausbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten aus verschiedenen technischen Bereichen, vor allem Holztechnik und Metalltechnik.
Es ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9.
Aufnahmevoraussetzungen
In das Berufsorientierungsjahr werden Schülerinnen und Schüler bis zum 20. Lebensjahr aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren erfüllt und den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss noch nicht erworben haben. In Ausnahmefällen kann das Berufsorientierungsjahr als zehntes Vollzeitschulpflichtjahr anerkannt werden. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Dauer
Die Ausbildung dauert ein Jahr in Vollzeitform. Die Wochenstundenzahl beträgt in der Regel 34 Unterrichtsstunden, davon sind 12 Stunden Fachpraxis.
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich:
- Praxis und Theorie in den Fächern
- Holztechnik
- Metalltechnik
- Gestaltungslehre
- Mathematik
- Englisch
- Physik
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
Praktikum
Im Rahmen des Schuljahres wird ein vierwöchiges Praktikum in einem einschlägigen Betrieb durchgeführt.
Abschluss
Wer das Berufsorientierungsjahr absolviert hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
Mit diesem Zeugnis kann der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erteilt werden.
Das Abschlusszeugnis muss folgende Bedingungen erfüllen, damit der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erteilt wird:
1. Gesamter Notendurchschnitt (alle Fächer) mindestens ausreichend (4,0)
2. Deutsch mindestens ausreichend (4), Mathematik mindestens ausreichend (4) und Politik mindestens ausreichend (4)
3. Englisch oder Physik mindestens ausreichend (4)
Des weiteren:
- Fachpraxis mindestens ausreichend (4)
- Praktikum durchgeführt
- Regelmäßige Anwesenheit
Berechtigung
- Der erfolgreiche Besuch des Berufsorientierungsjahres berechtigt zum Besuch des
Berufsgrundschuljahres in dem Berufsfeld, das dem Schwerpunktbereich entspricht. Dort kann der nächsthöhere Schulabschluss erworben werden. - Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern sich kein Ausbildungsverhältnis anschließt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen bekommen Sie bei Herrn Arnt.





