Berufsbeschreibung
Der Beruf der Bäckerin/ des Bäckers ist ein vielseitiger Handwerksberuf. Die Herstellung von Brot, Kleingebäck und –Feingebäck gehört zu den Hauptaufgaben. Snacks und kleine Gerichte erweitern das Sortiment. Die Bäckerin/ der Bäcker planen die Rezepturen entsprechend der Kundenerwartung. Sie wählen die Zutaten aus, bereiten die Teige und Massen, steuern Prozesse des Gärens, Backens und der Bevorratung. Die Produkte werden qualitativ beurteilt, sowie verkaufsfertig hergerichtet, bevorratet und präsentiert.
Zugangsvoraussetzungen
Die Bäckerausbildung findet im Dualen System statt. Ausbildungsvoraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag. Die Ausbildung findet dann in einem Bäckereibetrieb und in der Berufsschule statt. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bäckerrinnen und Bäcker mit Hauptschulabschluss ein, aber auch andere Schulabschlüsse sind als Zugangsvoraussetzung denkbar, da keine berufliche oder schulische Vorbildung rechtlich vorgeschrieben ist. Oftmals entscheidet bei der Ausbildungsplatzsuche ehr der „Erste Eindruck“ den die künftigen Auszubildenden im Bewerbungsverfahren oder bei einem Berufspraktikum erzielen.
Bäckerinnen und Bäcker benötigen Handwerkliches Geschick, z. B. um das Gefühl für die richtige Teigführung zu erwerben. Das Bedienen und Pflegen von Anlagen und Maschinen ist eine unverzichtbare Aufgabe, weil die rationelle Fertigung in dem Betrieben an Bedeutung gewinnt. Selbständig organisieren, planen, organisieren, durchführen und kontrollieren aller Tätigkeiten zeichnen eine kompetente Bäckerin bzw. einen kompetenten Bäcker aus.
Abschlüsse
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, (ein Verkürzung ist möglich) und endet mit der Gesellenprüfung.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse für das erste Ausbildungsjahr sowie die erste Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres des Ausbildungsrahmenplanes und die vermittelten Lerninhalte im Berufsschulunterricht. Sie gliedert sich in einen praktischen und schriftlich theoretischen Teil.
Die Gesellenprüfung besteht seit dem 21. April 2004 aus dem Teil A und B. Teil A umfasst praktische Arbeitsaufgaben und ein Fachgespräch. Folgende Arbeitsaufgaben sind möglich.
In Teil B der Prüfung soll der Prüfling Aufgaben aus folgenden Prüfungsbereichen schriftlich bearbeiten:
Zusätzlich kann durch den erfolgreichen Berufsschulabschluss der Sekundarabschluss I (HS Abschluss nach Klasse 10) zuerkannt sowie bei entsprechenden Leistungen und dem Nachweis der zusätzlichen Englischkenntnisse die FOS-Reife erworben werden.
Stundentafel/Fächer
Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht mit einem Tag (2. und 3. Ausbildungsjahr) bzw. zwei Tagen pro Woche (1. Ausbildungsjahr) durchgeführt. Im neuen Landeslehrplan sind 13 Lernfelder für den Berufsschulunterricht vorgegeben. Gleichzeitig sind die Lernfelder den einzelnen Ausbildungsjahren zugeordnet.
Im Einzelnen sind das folgende Lernfelder:
Die Lernfelder werden –je nach Ausbildungsjahr- jeweils zu Bündelungsfächern zusammengefasst.
Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder ergeben die (Zeugnis-) Note der Bündelungsfaches.
Im berufsbezogenen Lernbereich gibt es folgende Bündelungs- bzw. Zeugnisfächer:
Zu dem Berufsübergreifenden Lernbereich gehören die die Unterrichtsfächer
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang der Bäckerinnen und Bäcker ist Frau Schlecht.