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Friseur (m/w/d)

Der Beruf der Friseurin / des Friseurs ist ein vielseitiger Handwerksberuf. Friseurinnen und Friseure beurteilen und pflegen Haare, Haut und Fingernägel, schneiden Haare mit unterschiedlichen Techniken und gestalten Frisuren durch Wickel-, Wellen-, Fön- und Frisierverfahren. Sie erstellen Dauerwellen, Haarfarbenveränderungen und führen dekorative kosmetische Behandlungen durch. Ein weiterer Berufsbereich besteht in der Beratung von Kundinnen und Kunden.

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung, mit Bestehen der Gesellenprüfung erhält man den Gesellenbrief.

Zusätzlich kann durch den erfolgreichem Berufsschulabschluss der Sekundarabschluss I (HS-Abschluss nach Klasse 10) zuerkannt sowie bei entsprechenden Leistungen und dem Nachweis der zusätzlichen Englischkenntnisse die FOR-Reife (Mittlerer Bildungsabschluss), auch mit dem Q-Vermerk, erworben werden.

3 Jahre (eine Verkürzung ist möglich)

Ausbildungsvoraussetzung ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb der IHK.

Die Ausbildung findet dann in einem Friseurbetrieb und in der Berufsschule statt. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Friseurinnen und Friseure mit Hauptschulabschluss ein, aber auch andere Schulabschlüsse sind als Zugangsvoraussetzung möglich, da keine berufliche oder schulische Vorbildung rechtlich vorgeschrieben ist.

Oftmals entscheidet bei der Ausbildungsplatzsuche eher der „Erste Eindruck“, den die künftigen Auszubildenden im Bewerbungsverfahren oder bei einem Betriebspraktikum erzielen.

Friseurinnen und Friseure führen Dienstleistungen direkt an Kundinnen und Kunden aus. Daher haben - neben handwerklichem Geschick zum Formen und Gestalten von Frisuren -Beratungsfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft einen hohen Stellenwert.

Friseurinnen und Friseure sollen zudem in der Lage sein, in Gesprächen die Wünsche der Kunden zu ermitteln sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Frisuren- und Kosmetikmode einen individuellen Frisuren- und Behandlungsvorschlage zu unterbreiten und hierzu geeignete Produkte anzubieten.

Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht mit einem Tag, für das 2. Ausbildungsjahr am Mittwoch und dem 3. Ausbildungsjahr am Montag bzw. an zwei Tagen pro Woche für das 1. Ausbildungsjahr, dienstags und donnerstags, durchgeführt.

Im neuen Landeslehrplan sind 13 Lernfelder für den Berufsschulunterricht vorgegeben. Gleichzeitig sind die Lernfelder den einzelnen Ausbildungsjahren zugeordnet. Im Einzelnen sind dies folgende Lernfelder:

  • In Ausbildung und Beruf orientieren
  • Kunden empfangen und betreuen
  • Haare und Kopfhaut pflegen
  • Frisuren empfehlen
  • Haare schneiden
  • Frisuren erstellen
  • Haare dauerhaft umformen
  • Haare tönen
  • Haare färben und blondieren
  • Hände und Nägel pflegen und gestalten
  • Haut dekorativ gestalten
  • Betriebliche Prozesse mitgestalten
  • Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Die Lernfelder werden – je nach Ausbildungsjahr – jeweils zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder ergeben die (Zeugnis-)Note des Bündelungsfaches.   Im Berufsbezogenen Lernbereich gibt es folgende Bündelungs- bzw. Zeugnisfächer:

  • Pflege und Gestaltung
  • Farb- und Formgebung sowie
  • Salon- und Kundenmanagement

 Ergänzt wird der Berufsbezogene Lernbereich durch die Unterrichtsfächer

  • Fremdsprachliche Kommunikation und
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

 Zu dem Berufsübergreifenden Lernbereich gehören die Unterrichtsfächer

  • Deutsch / Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre

Es wird pro Ausbildungsjahr ein Tagesausflug (z.B. bgw in Bochum, Senkschmiede in Solingen, Perückenmanufaktur Rieswick in Velen) durchgeführt.

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