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Ausbildungsvorbereitung Teilzeit

Die Ausbildungsvorbereitung besuchen Schüler*innen, damit sie ihre Berufsschulpflicht erfüllen. Die Berufsschulpflicht beginnt nach der allgemeinen Schulpflicht, also nach 10 Jahren Schulbesuch.

Die Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung steht im Vordergrund. In der Vollzeitform kann außerdem der Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Kl. 9 (HSA 9)) erworben werden.

 

  • kein Abschluss möglich

  • Erfüllung der Berufsschulpflicht (auch bei einem Nebenjob, aber nicht bei einer Berufsausbildung)

 

  • ein Jahr

 

 

  • Berufsschulpflicht

  • keine Anmeldung zu einem weiterführenden Schulbesuch

  • besondere Lebensumstände:
    Abbruch einer Lehre,
    Umzug innerhalb eines Schuljahres,
    Abbruch eines Bildungsganges des Berufskollegs,
    Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit

 

  • Unterricht an zwei Tagen in der Woche

Die Berufsschulpflicht ist nach einem Jahr erfüllt, wenn sich keine Berufsausbildung anschließt.

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