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Fachrichtung Sozialpädagogik

Vollzeitschulische Ausbildungsform

Erzieherinnen und Erzieher übernehmen selbstständig Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und Jugendliche. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend.

Die generalistische Ausbildung befähigt zur sozialpädagogischen Arbeit in allen Arbeitsfeldern mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Die Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers umfasst die pädagogische Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder, offenen Ganztagsgrundschulen (Schulkindbetreuung), in der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie in Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe.

Dieser Bildungsgang beinhaltet die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher.

Ebenso ermöglicht er ggf. durch den Erwerb der Fachhochschulreife ein Fachhochschulstudium.

Bei erfolgreichem Berufsabschluss wird der Titel „Bachelor Professional im Sozialwesen“ vergeben.

Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Jahren.

Sie ist aufgeteilt in einen unvergüteten zweijährigen, fachtheoretischen Abschnitt (mit insgesamt 16 Wochen Praktikum) und in einen einjährigen, überwiegend fachpraktischen Abschnitt (vergütetes Berufspraktikum).

Falls die individuellen Förderbedingungen vorliegen, können die ersten beiden Ausbildungsjahre dieser Ausbildungsform ggf. über BAföG für Schülerinnen und Schüler oder Aufstiegs-BAföG (AFBG) und über die Agentur für Arbeit/das Jobcenter finanziell gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: „Wege in den Beruf“.

Formale Voraussetzungen:

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in);

  • oder Fachhochschulreife im Bereich Sozial-/Gesundheitswesen (Höhere Berufsfachschule oder Fachoberschule);

  • oder Hochschulzugangsberechtigung und einschlägige berufliche Tätigkeit (Praktikum) von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit) oder von 240 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer dem Bildungsgang entsprechenden Einrichtung. Geeignet sind auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst.
    Die berufliche Tätigkeit muss in einer Einrichtung erfolgen, damit auf entsprechende fachliche Unterstützungssysteme während der Tätigkeit zurückgegriffen werden kann. Eine Tätigkeit als Au-Pair oder in der privaten Tagesbetreuung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

  • oder Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit

  • und Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis.

  • Bewerber/innen mit Mittlerem Schulabschluss und einer nicht einschlägigen Berufsausbildung können aufgenommen werden, wenn sie einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit) oder von 240 Stunden in Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung vorweisen können.

Bewerber/innen, die andere als die genannten Voraussetzungen mitbringen, sollten ein individuelles Beratungsgespräch suchen. Einzelfallregelungen sind nach Absprache mit der Schulleitung ggf. möglich.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Verantwortungsbereitschaft

  • Teamfähigkeit

  • körperliche und psychische Gesundheit

  • Selbstständigkeit

  • sehr guter schriftlicher und mündlicher Sprachgebrauch

  • und die Bereitschaft, sich auf pädagogische Methoden einzulassen. 

Durch die Arbeit in Lernfeldern und an Lernsituationen stehen in der Fachschule praxisrelevante Themen und berufliche Aufgaben einer Erzieherin/eines Erziehers im Vordergrund. Team-/Projektarbeit und lokale kulturelle Angebote nehmen in dieser Ausbildung einen hohen Stellenwert ein.

Die drei Ausbildungsjahre sind folgendermaßen aufgebaut:

Unterstufe: Ein Jahr vollzeitschulischer Unterricht einschließlich neun Wochen Praktikum (Arbeit mit Kindern von 0-6 Jahren).

Oberstufe: Ein Jahr vollzeitschulischer Unterricht einschließlich sieben Wochen Praktikum (Arbeit mit Schulkindern oder Jugendlichen).

Den Abschluss der Oberstufe bildet der theoretische Teil des Fachschulexamens, der sich aus insgesamt drei schriftlichen Prüfungsarbeiten zusammensetzt.

Berufspraktikum: Einjähriges vergütetes Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung einschl. 160 Stunden praxisbegleitendem Unterricht und Praxisbetreuung durch die Fachschule.

Der fachpraktische Prüfungsteil findet gegen Ende des Berufspraktikums in Form eines 20-minütigen Kolloquiums statt.

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

  • Religionslehre/Religionspädagogik

  • Wahlfächer: Vertiefung in einem Bildungsbereich (Unterstufe), Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe (Oberstufe)

  • Projektarbeit (Oberstufe)

  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
     

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation

  • Englisch

  • Politik/Gesellschaftslehre

  • Naturwissenschaften

 

Differenzierungsbereich

  • Mathematik (Voraussetzung für den Erwerb der FHR)

In Absprache mit dem Sozialpädagogischen Beirat bieten wir u.a. den Schwerpunkt Bewegungserziehung an.

Die Studierenden können im Vertiefungsbereich Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie für die Sonderausbildung „Bewegungsförderung in Sportverein und Kita“ vom Landessportbund benötigen. Dieses Zertifikat wird nach erfolgreich abgeschlossener Erzieher/innen-Ausbildung vergeben.

 

Für den Bereich der „Naturwissenschaften“ verfügt die Fachschule über ein kindgerecht ausgestattetes Labor, so dass die Studierenden erworbene theoretische Kenntnisse praktisch anwenden und vertiefen können.

 

Wir integrieren - als erste Fachschule in NRW - Inhalte des Papilio-Programmes in die Erzieher/innen-Ausbildung.

Papilio ist ein Programm für die Kindergärten zur Primärprävention von Verhaltensproblemen und zur Förderung sozial-emotionaler Kompetenzen und ein Beitrag zur Sucht- und Gewaltprävention.

Im Kreis Warendorf wird Papilio bereits in vielen Einrichtungen umgesetzt.

Nach Abschluss der zweijährigen, überwiegend theoretischen Ausbildung erhalten die Studierenden die Basisqualifizierung.

Durch die Umsetzung von Papilio im Rahmen des Berufspraktikums kann das Papilio-Zertifikat erworben werden.

Aufstiegs-BAföG (AFBG):

Es handelt sich dabei um eine monatliche Zuwendung zum Lebensunterhalt, die einkommens-, eltern- und vermögensunabhängig ist.

Seit dem 01.08.2020 wird diese Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

Weiterführende Informationen und Formblätter unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

 

Bildungsgutschein:

Umschüler/innen, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, können bei Vorlage eines Bildungsgutscheins in die Fachschule aufgenommen werden.

 

BAföG:

Das Schüler/innen-BAföG kann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen beantragt werden.

Miriam Schmitz (Bildungsgangleiterin)
 

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